Der Umfang und die Vertragsdauer richtet sich nach den bewilligten Leistungen des Landratsamtes in Form von pädagogischen Hilfen.
Als Integrationskraft begleiten Sie das zu unterstützende Kind im Alltag der Einrichtung bedarfs- und situationsgerecht. Der auf das Kind bezogene, bedarfsgerechte Austausch mit den Kolleginnen, den Eltern und den integrationsbezogenen Stellen rundet Ihre Tätigkeit ab.